Studienstiftung des deutschen Volkes

/ Mai 10, 2013

http://www.studienstiftung.de/studienfoerderung/kunst-design.html

Vorschlag / Voraussetzungen

Die Studienstiftung fördert Studentinnen und Studenten mit deutscher Staatsbürgerschaft an Universitäten, Fachhochschulen, Kunst- und Musikhochschulen in Deutschland. Studenten mit deutscher Staatsbürgerschaft, die ihr gesamtes Studium an einer Hochschule im Ausland absolvieren wollen, können ab dem Wintersemester 2006/07 neben dem monatlichen Büchergeld auch ein Lebenshaltungsstipendium erhalten. Studenten aus Mitgliedsstaaten der EU können Stipendiaten werden, sofern sie vorwiegend in Deutschland studieren und ihr Studium auch in Deutschland abschließen. Andere ausländische Studenten können gefördert werden, wenn sie die deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, ihre Eltern in Deutschland steuerpflichtig sind und sie an einer deutschen Hochschule studieren. Bewerber dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 30 Jahre sein.

Die Studienstiftung fördert Studierende bis zum Ende der Regelstudienzeit (inklusive Master), jedoch nicht für Zweit-, Zusatz- oder Aufbaustudien.

Doktorandinnen und Doktoranden kommen für ein Stipendium in Frage, wenn sie an einer deutschen Hochschule zur Promotion zugelassen sind. Der Abschluss ihres Studiums darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als ein Jahr zurück liegen. Bei anderweitiger finanzieller Absicherung (z.B. Stelle, Doktorandenstipendium eines Graduiertenkollegs) ist eine Förderung durch die Studienstiftung nicht möglich.

Das Auswahlverfahren für Studierende an Kunsthochschulen
(Künstlerauswahl)

Vorschlag
Die Hochschulen schlagen als Institution einmal im Jahr vor. Vorschläge einzelner Hochschullehrer direkt an die Studienstiftung sind nicht möglich. Die Kandidaten werden in einer hochschulinternen Vorauswahl ermittelt, die vom Vertrauensdozenten der Studienstiftung an den einzelnen Hochschulen moderiert wird. Die Anzahl der möglichen Vorschläge richtet sich nach der Gesamtzahl der Studierenden an der Kunsthochschule.

Bewerbungsunterlagen
Nachdem der Vorschlag bei der Studienstiftung eingegangen ist, werden alle vorgeschlagenen Kandidaten um folgende Unterlagen gebeten:

Bewerbungsbogen mit Passfoto
Lebenslauf: eine Seite tabellarisch und eine Seite Statement zum bisherigen Studium, den Beweggründen, Hoffnungen und Zielen sowie ein bis zwei Seiten mit maximal 3 Fotos neuerer eigener Arbeiten mit stichwortartigen Kommentaren
(unbeglaubigte) Kopie des letzten Schulzeugnisses
Freie Kunst/Design: Fachgutachten des Hochschullehrers
Freie Kunst: Gutachten unseres Vertrauensdozenten auf der Grundlage eines persönlichen Gesprächs und der Kenntnis der Arbeiten.
Die Gutachten sollten im verschlossenen Umschlag eingereicht werden. Alle Unterlagen sollten uns vollständig und in einer Postsendung erreichen. Bitte schicken Sie keine Originale!

Auswahl
Freie Kunst: Die Jury tagt alljährlich im März an einer der deutschen Kunsthochschulen. Hierhin sind maximal drei mittelgroße Arbeiten zu senden. Willkommen sind daneben Ideenskizzen, Zeichnungen, Fotos. Auch frühere Arbeiten könnten u. U. interessant sein. Für die Begutachtung von Arbeiten in neuen Medien (Videobänder, Internet-Arbeiten o. ä.) stehen maximal 15 Minuten zur Verfügung.

Produkt- und Kommunikationsdesign/Film: Die Bewerber werden im Frühjahr zu einem Auswahlseminar eingeladen, auf dem sie in kleinen Gruppen eine oder zwei Arbeiten oder Projekte präsentieren können und ein Auswahlgespräch mit einem fachnahen Jury-Mitglied führen.

Transport bzw. Anreise
Die Transport- und eventuellen Versicherungskosten sowie Reisekosten (Studenten der Fächer Produkt- und Kommunikationsdesign/Film) gehen zu Lasten der Bewerber. Bei Transportproblemen sind eventuell die einzelnen Hochschulen und unsere Vertrauensdozenten behilflich.
Für freie Künstler: Die Studienstiftung und die gastgebende Hochschule können leider keine Haftung für eventuellen Verlust und Beschädigungen der eingesandten Arbeiten übernehmen.

Finanziell
Jeder Stipendiat, jede Stipendiatin erhält ein monatliches Büchergeld von 80 €. In Abhängigkeit von der finanziellen Situation der Familie können Stipendiaten ein Lebenshaltungsstipendium von monatlich bis zu 525 € bekommen. Ab dem Wintersemester 2006/07 gilt Letzteres auch für Studienanfänger im Ausland. Das Stipendium muss nicht zurückbezahlt werden. Außerdem können Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung gewährt werden, wenn die Stipendiaten nicht über ihre Eltern krankenversichert sind.

Ideell
Jeder Stipendiat, jede Stipendiatin kann die Studienberatung in Anspruch nehmen und sich für die verschiedenen Veranstaltungen und Stipendien der Studienstiftung bewerben, die in den Rubriken „Förderung“ und „Selbstbewerbung“ vorgestellt werden

Kontakt

Freie Kunst
Dr. Klaus Heinrich Kohrs (Stellv. Generalsekretär)
Telefon: 0228 82096-250
kh.kohrs(at)studienstiftung.de

Sekretariat
Martina Stang
Telefon: 0228 82096-245
stang(at)studienstiftung.de

Design/Film
Ulrike Storost
Telefon: 0228 82096-248
storost(at)studienstiftung.de

Sekretariat
Ursula Ley
Telefon: 0228 82096-249
ley(at)studienstiftung.de

Share this Post