Studiengang Freie Kunst |
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| Mail an alle Studierende des Studienganges | @ | ||
| Klassen | Mail an alle Studierende der Klasse | Webseite | Plenum |
| Foto NN | ffv@hfk-bremen.de | Mi 10 Uhr | |
| Guiton | afz@hfk-bremen.de | www.zeitmedien.de | Do. 14 Uhr |
| Hörnschemeyer | fhoe@hfk-bremen.de | Di. 14 Uhr | |
| Knöller | pkno@hfk-bremen.de | Do. 14 Uhr | |
| Korpys/Löffler | amkl@hfk-bremen.de | Di. 10 Uhr | |
| Schaefer | psch@hfk-bremen.de | http://klasch.hfk-bremen.de | Di. 10 Uhr |
| Takeoka | ytak@hfk-bremen.de | Mi. 14 Uhr | |
| Vetter | ivet@hfk-bremen.de | http://keramik.hfk-bremen.de | |
| Baumkötter | sbau@hfk-bremen.de | Do. 10 Uhr | |
| Mail an alle Lehrende: @ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Mail an alle Werkstätten: werkstattleiter@hfk-bremen.de | |||||
| link Artist | |||||
| Bronzeguß, Metallwerkstatt und Wetterhalle |
@ Harry Heimsoth | 9595-12 81 | Metallguss: 1.16.070 Metallwerkstatt: 1.16.100 Büro: 2.15.030 |
Kernzeiten: Mo.-Do.: 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr Fr: 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr |
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| Film und Video | @ Ulrike Isenberg | 9595 -12 83 | Raum 2.12.035 |
Einführungen pdf | |
| Elektronik | @ Ernst Dieter Röse | 9595 -12 84 | Raum 2.12.040 | ||
| @ Ute Fischer | 9595 -12 80 | Raum 2.15.030 | |||
| Holzwerkstatt, Modellbau | @ Karl Strecker | ||||
| Digitaler Modellbau | @ Werner Budde | 9595 -12 90 | Raum 3-10-090 | ||
| 2D Werkstatt | @ Volker Marschhausen | 9595-12 89 | Raum 3-10-070 | ||
| Mode Werkstatt | @ Anja Dewes | 9595-12 88 | |||
| Druckwerkstatt | |||||
| Zentrale Ausleihe | @ Christian Meyer | 9595-12 99 | Raum 1-11-080 (Speicher XI) Montag - Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr Freitag: 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr |
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http://www.studienstiftung.de/kunsthochschulen.html | |||
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Vorschlag / Voraussetzungen Die Studienstiftung fördert Studentinnen und Studenten mit deutscher Staatsbürgerschaft an Universitäten, Fachhochschulen, Kunst- und Musikhochschulen in Deutschland. Studenten mit deutscher Staatsbürgerschaft, die ihr gesamtes Studium an einer Hochschule im Ausland absolvieren wollen, können ab dem Wintersemester 2006/07 neben dem monatlichen Büchergeld auch ein Lebenshaltungsstipendium erhalten. Studenten aus Mitgliedsstaaten der EU können Stipendiaten werden, sofern sie vorwiegend in Deutschland studieren und ihr Studium auch in Deutschland abschließen. Andere ausländische Studenten können gefördert werden, wenn sie die deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, ihre Eltern in Deutschland steuerpflichtig sind und sie an einer deutschen Hochschule studieren. Bewerber dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 30 Jahre sein. Die Studienstiftung fördert Studierende bis zum Ende der Regelstudienzeit (inklusive Master), jedoch nicht für Zweit-, Zusatz- oder Aufbaustudien. Doktorandinnen und Doktoranden kommen für ein Stipendium in Frage, wenn sie an einer deutschen Hochschule zur Promotion zugelassen sind. Der Abschluss ihres Studiums darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als ein Jahr zurück liegen. Bei anderweitiger finanzieller Absicherung (z.B. Stelle, Doktorandenstipendium eines Graduiertenkollegs) ist eine Förderung durch die Studienstiftung nicht möglich.
Das Auswahlverfahren für Studierende an Kunsthochschulen Vorschlag Bewerbungsunterlagen Bewerbungsbogen mit Passfoto Auswahl Produkt- und Kommunikationsdesign/Film: Die Bewerber werden im Frühjahr zu einem Auswahlseminar eingeladen, auf dem sie in kleinen Gruppen eine oder zwei Arbeiten oder Projekte präsentieren können und ein Auswahlgespräch mit einem fachnahen Jury-Mitglied führen. Transport bzw. Anreise
Finanziell Ideell Kontakt Freie Kunst Sekretariat Design/Film Sekretariat
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Baumschulallee 5· D-53115 Bonn Fon: ++49 - (0)228 - 9 83 84 - 0 Fax: ++49 - (0)228 - 9 83 84 - 99 Homepage: www.cusanuswerk.de Email: info@cusanuswerk.de |
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Das Cusanuswerk vergibt Stipendien für besonders begabte katholische Studentinnen und Studenten der Bildenden Künste an den Kunstakademien in Deutschland. Bewerbung Die Teilnahme am Auswahlverfahren erfolgt auf Grund von Vorschlägen der Kunstakademien, an denen das Cusanuswerk durch Kontaktdozentinnen und Kontaktdozenten vertreten ist. Jede Akademie hat das Recht, bis zu zwei besonders qualifizierte Studierende für das Auswahlverfahren vorzuschlagen. Bei den Bewerberinnen und Bewerbern werden neben einer herausragenden künstlerischen Begabung auch persönliche Offenheit sowie die Bereitschaft vorausgesetzt, sich auf eine Förderung im Sinnhorizont des christlichen Glaubens einzulassen. Den Kunstakademien steht es frei, in welchem Verfahren sie die Vorzuschlagenden auswählen. Strittige Fälle werden durch den Kontaktdozenten oder die Kontaktdozentin entschieden. Die Bewerberinnen und Bewerber dürfen zum Vorschlagstermin (1. Dezember) höchstens im siebten Semester an einer Kunstakademie in der Bundesrepublik studieren, andererseits sollten sie das Probe- bzw. Orientierungsstudium bereits absolviert haben. Zu den formalen Voraussetzungen gehören außerdem die katholische Konfession sowie die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union. Auswahlverfahren Die Kontaktdozentinnen und Kontaktdozenten können bis zum 1. Dezember eines jeden Jahres ihre Vorschläge beim Cusanuswerk einreichen. Die Bewerberinnen und Bewerber werden anschließend vom Cusanuswerk über den weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens informiert. Im Laufe des Verfahrens führen die Bewerberinnen und Bewerber je ein Kolloquium mit der zuständigen Referentin für die Künstlerförderung sowie mit der geistlichen Rektorin des Cusanuswerks. Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt durch eine Jury, der drei Künstlerinnen und ein Kunstwissenschaftier angehören. Sie findet in der ersten Jahreshälfte im Rahmen einer Auswahlausstellung statt, bei der jede Bewerberin und jeder Bewerber eine aktuelle Arbeit zeigen kann. Diese Ausstellung wird dann einige Wochen auch der Öffentlichkeit präsentiert. Stellungnahmen der betreuenden Professorinnen und Professoren sind erwünscht, werden aber nicht vorausgesetzt. Voraussetzungen
Förderung Das Cusanuswerk fördert seine Stipendiatinnen und Stipendiaten ideell durch ein umfangreiches Bildungsprogramm und durch das Angebot einer individuellen studienbegleitenden Beratung sowie finanziell durch ein monatliches Stipendium. Bildungsprogramm Kern des Bildungsprogramms sind die vierzehntägigen Ferienakademien während der Semesterferien. Sie sind interdisziplinär angelegt und sollen den Studierenden die Möglichkeit bieten, sich mit Grundfragen aus verschiedenen Wissenschaftsbereichen, mit Problemen der Gesellschaft sowie mit zentralen Aspekten des christlichen Glaubens auseinanderzusetzen. Im Rahmen des Bildungsprogramms werden außerdem Auslandsakademien, Fachschaftstagungen, Workshops zu Fragen von Studium und Beruf, das Jahrestreffen aller Studierenden sowie Besinnungstage und Exerzitien angeboten. Zudem existiert an jedem Hochschulort eine cusanische Hochschulgruppe, die ihr eigenes Semesterprogramm gestaltet. Alle diese Veranstaltungen und Initiativen setzen die aktive Beteiligung der Stipendiatinnen und Stipendiaten voraus. Verpflichtend ist die jährliche Teilnahme an einer Ferienakademie. Förderung Die Höhe des monatlichen Stipendiums orientiert sich an den Regelungen des BAföG und errechnet sich familieneinkommensabhängig. Der monatliche Höchstbetrag beläuft sich momentan auf 525 €. Zusätzlich erhält jeder Stipendiat und jede Stipendiatin monatliche Materialgelder von 80 €. Gegebenenfalls kann zusätzlich zum Grundstipendium ein Familienzuschlag in Höhe von 155 € sowie ein Krankenund Pflegeversicherungszuschlag von maximal 45 € bzw. 8 € gezahlt werden. Das Cusanuswerk ermutigt seine Stipendiatinnen und Stipendiaten, einen Teil des Studiums im Ausland zu verbringen, und unterstützt Auslandsaufenthalte und Sprachkurse durch finanzielle Zuschüsse. Am Ende des Studiums haben die Künstlerinen und Künstler in der Förderung des Cusanuswerks die Möglichkeit, an einer Abschlussausstellung teilzunehmen. Im Rahmen dieser Ausstellung vergibt die Jury der Künstlerförderung das auf zwei Jahre angelegte GeorgMeistermann-Stipendium, das mit monatlich 800 € dotiert ist und die Finanzierung einer Einzelausstellung umfasst. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die für die Künstlerförderung zuständige Referentin in der Geschäftsstelle, Frau Dr. Susanne Schaefer. Email: susanne.schaefer@cusanuswerk.de
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| Karl Schmidt–Rottluff Stipendium | Im Rhythmus von zwei Jahren werden jeweils vier Stipendien an bildende Künstler (Maler, Bildhauer, Grafiker) vergeben, die ausschließlich oder überwiegend freiberuflich tätig sind. Die Laufzeit des Stipendiums beträgt zunächst ein Jahr; sie kann um ein weiteres Jahr verlängert werden. Das Karl Schmidt-Rottluff Stipendium ist ein Spitzenstipendium für hervorragende künstlerische Leistungen. Begründet wurde es im Jahr 1975 durch Karl Schmidt-Rottluff, der sein privates Vermögen in die Karl Schmidt-Rottluff Förderungsstiftung einbrachte. Sie kooperiert seit Beginn ihrer Arbeit mit der Studienstiftung des deutschen Volkes. Zwei der vier Stipendien werden aus Mitteln der Marianne Ingenwerth-Stiftung im Stifterverband für die deutsche Wissenschaft finanziert. Zugangsweg Für das Karl Schmidt-Rottluff Stipendium muss man vorgeschlagen werden. Eine Selbstbewerbung ist nicht möglich. Vorschlagsberechtigt sind: - Rund 60 Persönlichkeiten aus Kunst und Kunstvermittlung, die von uns eingeladen werden, einen Vorschlag zu machen - die Kunsthochschulen - die ehemaligen Karl Schmidt-Rottluff Stipendiaten. Eine Vorjury entscheidet darüber, welche Bewerber zum Hauptauswahlverfahren eingeladen werden. Die mit dem Auswahlverfahren verbundenen Kosten (Transport, Versicherung usw.) trägt der Bewerber. Formale Voraussetzungen für die Bewerbung: - Höchstalter bei Stipendienbeginn (jeweils 1. April) : 35 - Noch Studierende können nicht in die Auswahl einbezogen werden. Ein Studienabschluss an einer Kunsthochschule darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Ein Kunststudium ist jedoch nicht Bedingung für den Zugang zum Auswahlverfahren. - Voraussetzung für eine Bewerbung ist die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes. Bewerber müssen den größeren Teil ihres Studiums in Deutschland absolviert haben und seitdem ständig hier leben. - Künstler, die ausschließlich im Bereich angewandter Kunst tätig sind, können sich nicht bewerben. Art des Stipendiums - Das Stipendium beträgt zur Zeit € 1.200,-- pro Monat. Es ist freizügig. Es gibt also keine Auflagen hinsichtlich Aufenthaltsort oder Arbeitsvorhaben. - Am Ende der Förderungszeit erhält jeder Stipendiat einen Katalog, der die im Rhythmus von zwei bis drei Jahren stattfindende Ausstellung der Karl Schmidt-Rottluff Stipendiaten begleitet. - Die Studienstiftung des deutschen Volkes bietet den Stipendiaten die Teilnahme an allen ihren Programmen an (Sommeruniversität, Kurztagungen, Sprachkurse, Praktika). Anfragen richten Sie bitte schriftlich an: Studienstiftung des deutschen Volkes - "Karl Schmidt-Rottluff
Stipendium" z.H. Herrn Dr. Klaus Heinrich Kohrs Gültig ab 1.10.2007
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Bundeswettbewerb "Kunststudentinnen und Kunststudenten stellen aus" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung |
http://www.studentenwerke.de/main/default.asp?id=05104 | |||
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Stipendium Junge Kunst in Essen |
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Das Stipendium richtet sich an bildende Künstlerinnen
und Künstler, deren Arbeiten im Kunsthaus Essen realisiert werden
können und die bereit sind, während der Förderungsdauer in Essen
zu leben. Das Alter der Stipendiatin/des Stipendiaten soll 35 Jahre
nicht überschreiten und der Studienabschluss nicht länger als
ein Jahr zurückliegen. Die monatliche Unterstützung beträgt 1250,- Euro (abzgl. 128,- Euro Miete an das Kunsthaus). Die Lithofilme und der Druck des Katalogs werden zusätzlich durch Spenden und Sachleistungen finanziert. Gestaltung, Reproduktion der Arbeiten (Fotos) und Druckvorstufe (DTP) werden vom Stipendiaten erbracht oder auf dessen Kosten in Auftrag gegeben. Verkäufe der während des gesamten Förderzeitraums entstandenen Arbeiten sind provisionspflichtig (20 % vom Kaufpreis) zugunsten des Kunsthaus Essen. Wir bieten... Die vorgeschlagenen Künstlerinnen und Künstler werden gebeten
- mit Hinweis auf die vorschlagende Institution -
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| DAAD Deutscher Akademischer Austausch Dienst |
http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/00655.de.html | |||
| DAAD- Preis für hervorragende Leistung ausländischer Studierender | Der DAAD stellt der Hochschule
für Künste € 1.000,00 für die Verleihung des DAAD-Preises an eine
Studentin oder an einen Studenten, der/die sich mit besonderen
künstlerischen Leistungen und bemerkenswertem gesellschaftlich-interkulturellen
Engagement ausgezeichnet hat, zur Verfügung. Die Kandidaten werden abwechselnd (Fachbereichmusik, ungerade Jahre; Fachbereich Kunst und Design, gerade Jahre) auf Vorschläge der Fachbereiche im Akademischer Senat abgestimmt. Vorschläge müssen mit entsprechenden Gutachten an den Dekan des jeweiligen Fachbereichs bis Mitte Juni eingereicht werden, um eine Vorauswahl im Fachbereichsrat zu treffen. Die Auswahl sollte bis Juni abgeschlossen sein, um die Preisverleihung im Rahmen der Semesterauftaktveranstaltung im Oktober durchführen zu können (Voraussetzung für die Beteiligung am DAAD-Preis).
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| Anträge | |||
| Erlasse-und-verordnungen | Internet | ||
| Studienordnung + Prüfungsordnung | download | Reisekosten & Beschaffung | |
| Forschung und Entwicklung | |||
| Aufnahmeprüfungsordnung | Haftpflichtversicherung für Geräte (info) | ||
| Meisterschülerordnung | |||
| Veranstaltungsverzeichnis | |||
| Mail Umleitung Bedienungsanleitung |
| Intern | Extern |
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