Stipendium Junge Kunst in Essen

/ Mai 10, 2013

http://www.kunsthaus-essen.de

Das Stipendium richtet sich an bildende Künstlerinnen und Künstler, deren Arbeiten im Kunsthaus Essen realisiert werden können und die bereit sind, während der Förderungsdauer in Essen zu leben.

Man kann sich nicht selbst um das Stipendium bewerben, sondern nur auf Vorschlag.

Das Alter der Stipendiatin/des Stipendiaten soll 35 Jahre nicht überschreiten und der Studienabschluss nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

Anfang jeden Jahres werden alle deutschen Kunstakademien und Kunsthochschulen angeschrieben mit der Bitte um jeweils drei Vorschläge .

Im Kunsthaus Essen stehen ein Atelier (60 qm, 3 große Fenster, Raumhöhe 4 m) mit Telefonanschluss sowie eine Wohneinheit zur Verfügung.
Der Förderzeitraum umfasst neun Monate (September 2006 bis Mai 2007). Es besteht Residenzpflicht. Zu Beginn stellt sich der Stipendiat mit einer Ausstellung im Kabinett vor, und den Abschluss des Aaufenthalts in Essen bildet eine Ausstellung mit Katalog in der Galerie im Kunsthaus Essen.

Die monatliche Unterstützung beträgt 1250,- Euro (abzgl. 128,- Euro Miete an das Kunsthaus). Die Lithofilme und der Druck des Katalogs werden zusätzlich durch Spenden und Sachleistungen finanziert. Gestaltung, Reproduktion der Arbeiten (Fotos) und Druckvorstufe (DTP) werden vom Stipendiaten erbracht oder auf dessen Kosten in Auftrag gegeben. Verkäufe der während des gesamten Förderzeitraums entstandenen Arbeiten sind provisionspflichtig (20 % vom Kaufpreis) zugunsten des Kunsthaus Essen.

Wir bieten…
den Freiraum, neue künstlerische Ideen in relativer materieller Sicherheit zu entwickeln und umzusetzen. Der Stipendiat/die Stipendiatin kann vielfältige Kontakte mit den Künstlern des Kunsthauses, Persönlichkeiten und Einrichtungen des kulturellen Lebens in der Stadt Essen und im Ruhrgebiet sowie mit den Förderern des Stipendiums knüpfen.

Wir erwarten…
die Bereitschaft, den Förderern während der Dauer des Stipendiums Einblick in die künstlerische Arbeit zu gewähren. Die Stipendiatin/der Stipendiat sollte die Gelegenheit nutzen, im Förderungszeitraum kontinuierlich zu arbeiten und eine repräsentative Abschlussausstellung vorzubereiten.

Die vorgeschlagenen Künstlerinnen und Künstler werden gebeten – mit Hinweis auf die vorschlagende Institution –
folgende Bewerbungsunterlagen einzureichen:
– Vita / Ausbildungsgang
– Fotos, Dias, Abbildungen, Videos oder DVDs bisheriger künstlerischer Arbeiten
– eventuell bereits vorhandene Kataloge oder andere Publikationen
– Skizze zum Vorhaben im Förderzeitraum
– Rückporto

Bitte keine Originale einreichen!

 

Share this Post