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Das Cusanuswerk vergibt Stipendien für besonders begabte katholische Studentinnen und Studenten der Bildenden Künste an den Kunstakademien in Deutschland.

Bewerbung

Die Teilnahme am Auswahlverfahren erfolgt auf Grund von Vorschlägen der Kunstakademien, an denen das Cusanuswerk durch Kontaktdozentinnen und Kontaktdozenten vertreten ist. Jede Akademie hat das Recht, bis zu zwei besonders qualifizierte Studierende für das Auswahlverfahren vorzuschlagen. Bei den Bewerberinnen und Bewerbern werden neben einer herausragenden künstlerischen Begabung auch persönliche Offenheit sowie die Bereitschaft vorausgesetzt, sich auf eine Förderung im Sinnhorizont des christlichen Glaubens einzulassen.

Den Kunstakademien steht es frei, in welchem Verfahren sie die Vorzuschlagenden auswählen. Strittige Fälle werden durch den Kontaktdozenten oder die Kontaktdozentin entschieden. Die Bewerberinnen und Bewerber dürfen zum Vorschlagstermin (1. Dezember) höchstens im siebten Semester an einer Kunstakademie in der Bundesrepublik studieren, andererseits sollten sie das Probe- bzw. Orientierungsstudium bereits absolviert haben. Zu den formalen Voraussetzungen gehören außerdem die katholische Konfession sowie die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union.

Auswahlverfahren

Die Kontaktdozentinnen und Kontaktdozenten können bis zum 1. Dezember eines jeden Jahres ihre Vorschläge beim Cusanuswerk einreichen. Die Bewerberinnen und Bewerber werden anschließend vom Cusanuswerk über den weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens informiert.

Im Laufe des Verfahrens führen die Bewerberinnen und Bewerber je ein Kolloquium mit der zuständigen Referentin für die Künstlerförderung sowie mit der geistlichen Rektorin des Cusanuswerks. Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt durch eine Jury, der drei Künstlerinnen und ein Kunstwissenschaftier angehören. Sie findet in der ersten Jahreshälfte im Rahmen einer Auswahlausstellung statt, bei der jede Bewerberin und jeder Bewerber eine aktuelle Arbeit zeigen kann. Diese Ausstellung wird dann einige Wochen auch der Öffentlichkeit präsentiert. Stellungnahmen der betreuenden Professorinnen und Professoren sind erwünscht, werden aber nicht vorausgesetzt.

Voraussetzungen

Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union
katholische Konfession
Studium an einer staatlich anerkannten Kunsthochschule in Deutschland, mindestens im 2., höchstens im 7. Fachsemester
Förderung

Das Cusanuswerk fördert seine Stipendiatinnen und Stipendiaten ideell durch ein umfangreiches Bildungsprogramm und durch das Angebot einer individuellen studienbegleitenden Beratung sowie finanziell durch ein monatliches Stipendium.

Bildungsprogramm

Kern des Bildungsprogramms sind die vierzehntägigen Ferienakademien während der Semesterferien. Sie sind interdisziplinär angelegt und sollen den Studierenden die Möglichkeit bieten, sich mit Grundfragen aus verschiedenen Wissenschaftsbereichen, mit Problemen der Gesellschaft sowie mit zentralen Aspekten des christlichen Glaubens auseinanderzusetzen. Im Rahmen des Bildungsprogramms werden außerdem Auslandsakademien, Fachschaftstagungen, Workshops zu Fragen von Studium und Beruf, das Jahrestreffen aller Studierenden sowie Besinnungstage und Exerzitien angeboten. Zudem existiert an jedem Hochschulort eine cusanische Hochschulgruppe, die ihr eigenes Semesterprogramm gestaltet.

Alle diese Veranstaltungen und Initiativen setzen die aktive Beteiligung der Stipendiatinnen und Stipendiaten voraus. Verpflichtend ist die jährliche Teilnahme an einer Ferienakademie.

Förderung

Die Höhe des monatlichen Stipendiums orientiert sich an den Regelungen des BAföG und errechnet sich familieneinkommensabhängig. Der monatliche Höchstbetrag beläuft sich momentan auf 525 €. Zusätzlich erhält jeder Stipendiat und jede Stipendiatin monatliche Materialgelder von 80 €. Gegebenenfalls kann zusätzlich zum Grundstipendium ein Familienzuschlag in Höhe von 155 € sowie ein Krankenund Pflegeversicherungszuschlag von maximal 45 € bzw. 8 € gezahlt werden.

Das Cusanuswerk ermutigt seine Stipendiatinnen und Stipendiaten, einen Teil des Studiums im Ausland zu verbringen, und unterstützt Auslandsaufenthalte und Sprachkurse durch finanzielle Zuschüsse.

Am Ende des Studiums haben die Künstlerinen und Künstler in der Förderung des Cusanuswerks die Möglichkeit, an einer Abschlussausstellung teilzunehmen. Im Rahmen dieser Ausstellung vergibt die Jury der Künstlerförderung das auf zwei Jahre angelegte GeorgMeistermann-Stipendium, das mit monatlich 800 € dotiert ist und die Finanzierung einer Einzelausstellung umfasst.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die für die Künstlerförderung zuständige Referentin in der Geschäftsstelle, Frau Dr. Susanne Schaefer. Email: susanne.schaefer@cusanuswerk.de